Wissensbasierte Politik

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Politik erscheint uns auch im 21. Jahrhundert als große Arena, in der ideologiegetriebene Gruppen um Wahrnehmung, Anerkennung und Sieg über den Glauben anderer kämpfen. Trotz der gewaltigen Fortschritte in den Naturwissenschaften und den unglaublichen Erkenntnissen über die Welt streiten wir über Interpretationen, Annahmen, Hoffnungen und Versprechungen anstatt über das, was nach heutigem Wissensstand möglich ist.

Bei dieser Art der Auseinandersetzung sind rationale Argumentationen und Entscheidungen praktisch ausgeschlossen, weil die grundsätzliche Basis solcher Argumentationen außerhalb rationaler Kriterien liegt. Es geht um Glauben, nicht um Wissen – um gefühlte Wahrheit, nicht um belegte Wahrheit. Es geht um Verletzungen, Kränkungen und Traumata oder um Gier, Neid und Verachtung.

Die sich daraus ergebenden Konflikte lassen sich nicht verhindern, denn menschliche Gefühle haben die gleiche Wirkungsmacht, wie belegbares Wissen. Aber man kann sie transparent machen und benennen. Denn erst wenn diese Grundlagen des darauf aufgebauten Argumentationsgebäudes offen zu Tage treten, lässt sich für den Einzelnen dessen Sinnhaftigkeit nachvollziehen.

Deshalb hier ein Vorschlag für die Grundsätze einer wissensbasierten Politik:

These 1: Wir gehen davon aus, dass politische Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage von bestehendem Wissen formuliert werden sollten – entweder, indem das Wissen berücksichtigt wird oder in dem es bewusst ignoriert wird. Neue Erkenntnisse und geänderte Wissensgrundlagen erfordern eine Revision politischer Entscheidungen, wenn sie nicht den Bedingungen der Wirklichkeit entgegenstehen sollen. Die Grenzen des Wissens müssen benannt werden. Neues Wissen soll durch nachprüfbare Belege und nicht durch Plausibilitätsannahmen oder Verweise auf Autoritäten und Experten begründet werden. Gesellschaften haben das Recht, wider besseren Wissens zu entscheiden aber es ist sinnlos, belegtes Wissen zu leugnen!

Es gibt kein Recht auf Dummheit, aber das Recht, Risiken einzugehen!

These 2: Wir gehen davon aus, dass Rohstoffe, Energie und nutzbare Fläche auf diesem Planeten begrenzt sind. Alle Aussagen zu unerschöpflichen Energiequellen, Rohstofferschließung außerhalb unseres Planeten und künstlichen Anbauflächen sind Hypothesen oder Hoffnungen und nicht durch konkrete, verfügbare Technologien belegbar.

Wenn Rechte durch die Begrenzungen der Wirklichkeit beschnitten werden, ist es nicht Aufgabe der Politik, diese Begrenzungen aufzuheben.

These 3: Wir gehen davon aus, dass Individuen nicht von Natur aus gut oder böse sind. Das Handeln der Menschen ist durch biologische und soziale Gegebenheiten und das individuelle Schicksal bestimmt. Deshalb ist jede Form der Ausgrenzung von Menschen aufgrund vermuteter Eigenschaften nicht durch Wissen begründbar. Menschen können nur entsprechend ihres Handelns in einem konkreten Kontext bewertet werden. Die Bewertung soll durch ein von individuellen Interessen unabhängiges System erfolgen. Die Grundlagen für die Bewertung können nicht auf Basis von Wissen festgelegt werden, sondern müssen durch gesellschaftliche Entscheidungsprozesse definiert werden. Sie dürfen nur im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Konsens geändert werden, um die Unterdrückung von Minderheiten durch Mehrheiten zu verhindern.

Rechte gelten für alle Menschen in gleicher Weise und müssen durch geeignete Gewaltenteilung und im Konsens veränderbare Verfassungsgrundsätze gesichert werden.

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