Empathie und Gleichheit

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Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

So sagt es unser Grundgesetz - und dieses Recht auf Gleichbehandlung aller Menschen findet sich in allen Kulturen und Epochen. Unterscheidungen sind nur erlaubt, wenn sie auf gesellschaftlich akzeptierten Regeln und Gründen beruhen.

Der Umgang auf "Augenhöhe" zwischen den Menschen scheint tief in uns verankert. Vielleicht beruht er auf unserer Fähigkeit zur Empathie. Empathie erlaubt uns, mit anderen zu fühlen - sich in den anderen hinein zu versetzten. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn ich den anderen als gleichwertig ansehe. Nur dann kann ich aus meinem inneren "Mitgefühl" begründet auf die Gefühle des Anderen schließen. Sobald ich den anderen als "nicht vergleichbar" ansehe, ist empathisches Fühlen Unsinn.

Danach handeln Psychopathen, die andere Menschen wie Dinge behandeln und ohne Regung oder Mitgefühl ihre Gier ausleben. Was folgt daraus? Definieren wir alle, deren Leid uns an unserer Gier hindern würde, als "Anders", damit ihr Leid nicht "gleichwertig" ist und keiner Empathie bedarf? Oder ist es unsere Natur, uns in andere Wesen einzufühlen - auch in Tiere - und sie damit in unsere Gemeinschaft Gleicher aufzunehmen.

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